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Postanschrift:   Kontakt:

Makler24
Versicherungsmakler Angelika Heine
Inhaber: Angelika Heine
Am Weißenstein 25

37269 Eschwege

 

Kundenservice:
Telefon: 05651-951146
Telefax: 05651-951143
E-Mail: service@makler24.de

URL: www.makler24.de

Betriebsart:   Registrierungsstelle
Versicherungsmakler mit Erlaubnispflicht nach §34d Abs. 1 GewO
Eingetragen im Vermittlerregister gemäß § 11a der Gewerbeverordnung unter folgender Nummer: D-WRFI-GF461-67  erteilt am 21.07.2008
 

Vermittlerregister: Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) e.V.
Breite Str. 28; 10178 Berlin; Tel. 0-180-500-585-0

zuständige Registrierstelle:

IHK Kassel

www.vermittlerregister.info

Steuernummer:   Gerichtsstand:
01082601054   Eschwege
     
Beteiligungen   Beschwerdestellen:

Versicherungsmakler Angelika Heine hält keine unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.

Kein Versicherungsnehmen hält unmittelbare oder mittelbare Beteiligungen von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an Versicherungsmakler Angelika Heine

 

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
(weitere Informationen unter: www.bafin.de

Beschwerdestellen für aussergerichtliche Streitbeilegungen sind:

- Versicherungsombudsmann e.V.,
Postfach 08 06 22
10006 Berlin
(weitere Informationen unter: www.versicherungsombudsmann.de)

- Ombudsman für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
(weitere Informationen unter: www.pkv-ombudsmann.de

     
     
     
     
     
     

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Antragsbindefrist bei der Rechtsschutzversicherung


Die Antragsbindefrist gilt meist nur für den Abschluss von Neuverträgen. In diesen Fällen erhalten Sie bei der Antragsaufnahme üblicherweise die Allgemeinen Rechtschutzbedingungen und die gesetzlich vorgeschriebene Verbraucherinformation ausgehändigt, sodass ein Widerspruch nicht in Betracht kommt und die in anderen Fällen vorgesehene Widerspruchsfrist nicht mit der Antragsbindefrist kollidieren kann. Die Antragsbindefrist beträgt 1 Monat und beginnt mit Ablauf der für einen möglichen Widerruf vorgeschriebenen 14-Tagesfrist.
Eine wirksame Annahmeerklärung seitens der Rechtsschutzversicherung liegt erst dann vor, wenn sie Ihnen - meist in Form des Versicherungsscheines - zugegangen ist.

Rechtsschutzversicherung Vergleich >>>>>>>>

Handelt es sich um eine Vertragsänderung und werden Ihnen deshalb die ARB (Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen) und die Verbraucherinformation üblicherweise erst mit dem Versicherungsschein übersandt, entfällt die Antragsbindefrist. Dann steht Ihnen für die Dauer von 14 Tagen nach Erhalt der genannten Unterlagen ein Recht auf Widerspruch zu.

 

 

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